Ebnat-Kappel

AGBs

AGB’s

Allgemeine Geschäfts- und Kursbedingungen

Die AGB kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab August 2014. (Es wird generell der Fahrschüler erwähnt, dies betrifft natürlich auch Fahrschülerinnen) – die AGB gelten für Fahrschule Elke Schreiber.

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in kraft und endet automatisch nach bestandener, praktischer Prüfung. Die Fahrschule Elke Schreiber verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe  Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

Hinweis

Die Fahrschule Elke Schreiber geht davon aus, dass der Fahrschüler alle Fragen betreffend seiner Gesundheit auf dem Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises / Führerausweises“ wahrheitsgetreu und richtig beantwortet hat.

Ziele

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B resp. erfüllen der Kontrollfahrt zum Umtausch ausländischer Führerscheine.

Qualitätssicherung

Die Dauer der Fahrausbildung beträgt mind. 12 Wochen bei durchschnittlich 2 Fahrstunden (1 Std. Fahrlehrer, 1 Std. privates üben). Fahrschule Elke Schreiber unterstützt den Schüler mit Unterlagen und Informationen damit auch privat richtig geübt werden kann. Das Schülerblatt (bleibt beim Fahrlehrer) zeigt den Aktuellen stand der Ausbildung und die noch zu lernenden Themen.

Prüfungsanmeldung

Die Fahrschule Elke Schreiber bestimmt den Zeitpunkt der Führerprüfung in Absprache mit dem Fahrschüler. Wir behalten uns vor, den Prüfungstermin kurzfristig zu annullieren (eventuelle Kostenfolge zu lasten des Fahrschülers) oder zu verschieben, wenn die Erreichung des Lernziels gefährdet ist. Die Doppelfahrstunde (warm up) vor der Prüfungsfahrt ist obligatorisch.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises mit Code 201 im FAK. Er ist befugt zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrlehrer

Die Fahrschule Elke Schreiber behält sich vor, einen freiarbeitenden, qualifizierten Fahrlehrer (Qualifikationen siehe abschnitt Gewährleistung) mit der Ausbildung seiner Fahrschüler zu beauftragen. Dies kann während Abwesenheiten, Krankheit oder generell sein.

Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis ist in jeder Fahrstunde unaufgefordert zu zeigen. Ein eventuelles Bussgeld übernimmt der Fahrschüler.

Fahrzeuge

Die Fahrstunden werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedal, Zusatzspiegel) erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen oder eines anderen Fahrzeuges kommen (Panne, Service, Autoverkauf etc.).

Lektionsdauer

Eine Fahrstunde dauert 50 Minuten inkl. aller Besprechungen und Vereinbarung von Terminen.

Versicherung

Die Fahrschüler sind während des praktischen Unterrichts sowie der Führerprüfung durch die Fahrschule Elke Schreiber (ohne Selbstkostenanteile) versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung).

VaAP Fr. 100.- (Versicherung und administrative Aufwandpauschale) beinhaltet:

Abklärungen beim Strassenverkehrsamt, eventuelle Korrespondenzen, Prüfungsanmeldung und Vorbereitung zur praktischen Prüfungsfahrt, Kostenanteil an Fahrzeugschäden wie zB.: Felgen, Reifen, Spiegel, Schäden durch mitfahrende Begleitpersonen, Kostenanteil an Umtriebe mit Werkstatt, Versicherung, Mietfahrzeug resp. Kostenanteil an Wegspesen wenn nicht ab Standplatz Stadt gestartet oder geendet wird.

Ausschluss des Versicherungsschutzes
Die Versicherung gilt nur für Fahrten mit dem Fahrschulfahrzeug (mit Doppelpaddel, resp. ev. Ersatzfahrzeug siehe Absatz Fahrzeuge), und im Beisein eines Fahrlehrers / Prüfungsexperten von Fahrschule Elke Schreiber. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
– falsche Angaben bei der Selbstdeklaration auf dem Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises
– fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten
– Übermüdung, Stress

Preise

Die Tarife sind veröffentlicht und jederzeit einsehbar. Die Preise können variieren.

Zahlungsbedingungen

Fahrstunden, Abos und Kurse sind bar zu bezahlen oder per Überweisung. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements z.B. nach bestandener Führerprüfung, werden zurückerstattet. Vor der Führerprüfung müssen alle Zahlungen beglichen sein. Sollte unter gewissen Umständen eine Endrechnung erstellt werden müssen, so gilt folgendes: bei nicht bezahlen der Endrechnung von Fahrstunden oder anderen Dienstleistungen werden alle erbrachten Vergünstigungen wie Abopreise, abholen am Wohn-/Arbeitsort, Gutscheine etc. nachbelastet und allenfalls über eine Inkassofirma eingetrieben. Alle Kosten/Gebühren gehen zu lasten des Rechnungsempfängers.

Nichterscheinen / Abmeldungen

Vereinbarte Fahrstunden müssen 24 Stunden im voraus telefonisch oder per SMS abgemeldet werden. Erfolgt keine oder eine verspätete Abmeldung, Wird die Lektion vollumfänglich verrechnet. Eine Lektion, welche dank rechtzeitiger Abmeldung an einen andere Fahrschüler vergeben werden kann, wird nicht verrechnet.

Abbruch der Fahrausbildung

Die Fahrschule Elke Schreiber behält sich vor, die Ausbildung des Fahrschülers abzubrechen bei:

  • Nichtbezahlung von Kursen oder Fahrstunden

  • mehrmaligem Nichterscheinen ohne Absage/Information

  • Kommunikationsunterbrüchen

  • fahren mit anderen Fahrlehrern ohne gegenseitige Absprache

Bei Abbruch der Fahrausbildung bei der Fahrschule Elke Schreiber verfallen sämtliche Vergünstigungen wie:

  • Abopreise

  • Gutscheine

  • Fahrdienste zum oder vom Arbeits- resp. Wohnort.

  • Für allgemeine Umtriebe werden fr. 50.- verrechnet.

2. oder 3. Fahrlehrer

Die Fahrschule Elke Schreiber schult und berät wenn möglich alle Kunden. So auch Fahrschüler, die zuerst bei anderen Fahrlehrern gelernt haben, oder unter Zeitdruck stehen, oder mit dem eigenen Fahrzeug zur Prüfung angetreten sind. Die Fahrschule Elke Schreiber übernimmt aber in all diesen Fällen nur die Verantwortung für den selbst geschulten Ausbildungsstoff. Die Zusammenarbeit endet in jedem Fall nach der 3. Prüfung und schliesst keine weitere Unterstützung (Rechtsmittelbelehrung/Korrespondenz/Kontakt mit Staatsanwalt etc.) mit ein.

Verkehrskunde- und Nothelferkurs

Da die Fahrschule Elke Schreiber in der Gruppe Fahrschule Beat Kreyenbühl und Fahrschule Rolf Tremp ist, wird der Verkehrskundeunterricht durch diese Gruppe organisiert. Aus diesem Grund kann es sein, dass nicht die Fahrlehrerin Elke Schreiber von der Fahrschule Elke Schreiber diese Kurse erteilt, sondern ein anderer, ausgebildeter und befugter Fahrlehrer.

Anmeldung, Vergabe der Kursplätze, Nichterscheinen zum Kurs

Für die Teilnahme gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung per SMS, Telefon oder online ist verbindlich, der Kursplatz reserviert. Erscheint der Schüler nicht zum Kurs wird der Kursbetrag verrechnet. Der Kurs kann später absolviert werden.

Kursausschluss

Der Kursleiter behält sich vor, Schüler, welche den Unterricht stören, auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht rückerstattet.

Bezahlung

Kurse und Fahrstunden sind bar zu bezahlen oder per Rechnung im Voraus. Sollte der Betrag bis Ende des Kurses nicht beglichen sein, wird keine Kursbestätigung ausgestellt.

Versäumte Kursstunden

Für eine ordentliche Kursbestätigung müssen versäumte Kursstunden nachgeholt werden.

Gutscheine

Für Geschenkgutscheine gilt das notierte Ablaufdatum. Gutscheine können nicht kumuliert, verlängert oder in bar ausbezahlt werden.

Änderung im Leistungsangebot

Änderungen im Leistungsangebot sowie bei den Preisen behalten wir uns vor.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Fahrschule Elke Schreiber und den Fahrschülern ist das OR anwendbar.

Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Der Gerichtsstand ist Ebnat-Kappel.

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